Augsburger Allgemeine, 15. Juli 2005
Kein Bürgerentscheid wegen der Bücherei
Stadt übernimmt voll die Position des Bürgerbegehrens

(möh). Verfahrensrechtlich wird es in Augsburg keinen Bürgerentscheid über den Neubau einer Stadtbücherei geben. Inhaltlich werden die Forderungen des möglichen Bürgerentscheids von der Politik voll akzeptiert. Was sich etwas verwirrend anhört, ist leicht zu erklären: Der Stadtrat wird bei seiner nächsten Sitzung am 28. Juli die Forderungen des Bürgerbegehrens übernehmen. Die Politik wird dann beschließen, dass eine Bücherei bis Ende 2008 errichtet wird.

Gegenüber unserer Zeitung gab Stadtdirektor Heinz Münzenrieder Auskunft über den Verfahrensverlauf. Bekanntlich hatten sich in einem Bürgerbegehren 13500 Bürger für den Neubau einer Bücherei ausgesprochen. 9400 Unterschriften wären notwendig gewesen, damit es zu einem Bürgerentscheid kommen kann. In diesem Fall hätten die Augsburger über den Bücherei-Neubau abgestimmt.

"Das Bürgerbegehren ist zulässig", sagte Münzenrieder gestern. Zu einem Bürgerentscheid müsse es aber dennoch nicht kommen, da der Regenbogen, das Mehrheitsbündnis im Rathaus, sich den Forderungen des Bürgerbegehrens anschließe. Für die Sitzung am 28. Juli liegt ein Antrag des Regenbogens vor, der nach Einschätzung von Beobachtern Zustimmung findet. Es heißt darin: Die Stadt Augsburg errichtet unverzüglich, spätestens jedoch bis Ende 2008, in zentraler Lage und in angemessener Größe eine neue Stadtbücherei.

Dieser politische Beschluss habe die Bedeutung eines Bürgerentscheids und habe ein Jahr Gültigkeit, erläuterte Münzenrieder. Da kein Bürgerentscheid nötig werde, spare sich die Stadt auch viel Geld. An Sachkosten wären für den Bürgerentscheid 160000 Euro angefallen. An Personalkosten (freie Tage, Aufwandsentschädigung) wären rechnerisch 400000 Euro notwendig gewesen. Münzenrieder sagte ferner, dass ein Bürgerentscheid parallel zur geplanten Bundestagswahl am 18. September wohl formalrechtlich Probleme bereitet hätte. Dies habe die Nachfrage bei einer überörtlichen Instanz ergeben.